Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Gäste unsere Website und die Online-Zimmerbuchung gut nutzen können — unabhängig von Einschränkungen. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit von hotel-rosenstadt.de nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website hotel-rosenstadt.de einschließlich der Online-Zimmerbuchung unter hotel-rosenstadt.de/buchen.

Stand der Vereinbarkeit

Wir orientieren uns an den Anforderungen der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Umgesetzt sind unter anderem:

  • Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbare Fokus-Markierungen und ein Link zum Überspringen der Navigation
  • Ausreichende Farbkontraste für Text und Bedienelemente
  • Alternativtexte für inhaltstragende Bilder
  • Konsequente Überschriften-Struktur und aussagekräftige Formular-Beschriftungen
  • Statusmeldungen der Buchung werden Screenreadern aktiv mitgeteilt (Live-Regionen)
  • Reduzierte Animationen, wenn Ihr Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat
  • Die Inhaltsseiten funktionieren ohne JavaScript; die Online-Buchung benötigt JavaScript — alternativ buchen Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail
  • Text lässt sich auf 200 % vergrößern

Einzelne Inhalte sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Wir prüfen die Seiten fortlaufend und bessern nach, sobald uns Barrieren bekannt werden.

Barriere melden

Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder benötigen Inhalte in einer anderen Form? Melden Sie sich gern — wir kümmern uns:

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch persönlich: Zimmer können jederzeit telefonisch oder per E-Mail gebucht werden.

Durchsetzungsverfahren

Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir auf Ihre Meldung nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an diese Stelle wenden.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 5. Juli 2026 geprüft und aktualisiert.